Pflegeversicherung


Pflege ist grundsätzlich keine Frage des Alters, da es jeden zu jeder Zeit treffen kann. In Deutschland gibt es ca. 2,3 Millionen Menschen die die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens auf Grund einer Behinderung oder körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit nicht selbständig leisten können.

Die Pflegepflichtversicherung unterscheidet drei Pflegestufen:

Erheblich pflegebedürftig und somit der Pflegestufe I zugeordnet werden:

Stethoskop mit PatientenverfügungPersonen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Schwerpflegebedürftig und somit der Pflegestufe II zugeordnet werden:

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.

Schwerstpflegebedürftig und somit der Pflegestufe III zugeordnet werden:

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.

Die Höhe der Leistung hängt davon ab welcher Pflegestufe jemand zugeordnet wird und ob der
Betroffene zu Hause durch Familie, professionelle Pflegedienste oder stationär gepflegt wird.
Unterkunft und Verpflegung muss bei einer stationären Pflege aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Die nachfolgende Tabelle bietet eine Orientierung über die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Seit 2015 erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung in der Stufe 0 Leistungen, für Personen ohne Pflegestufe aber mit eingeschränkter Alltagskompetenz, in Höhe von 123,- € bei ambulanter Pflege durch Familienangehörige
und 231,- € durch professionelle Pflegedienste.

Daneben bietet die gestzliche Pflegeversicherung weitere Zusatzleistungen, wie z. B. Pflegekurse für Angehörige.

Die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheim liegen bei ca. 4.000 € pro Monat. Es wird schnell klar, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Grundabsicherung darstellen kann.

Mit einer Pflegezusatzversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen.

Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf unter Berücksichtigung einer bestehenden Versorgung für jede einzelne Pflegestufe.

Sprechen Sie mit uns.
….. denn Sicherheit ist kein Zufall!